LMIV und Health Claims sind der Punkt, an dem eine gelungene Rezeptur im Handel scheitert — oder durchkommt. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Nährwertprofile in der Diskussion, nationale Auslegungen: Wir prüfen Kennzeichnung und Behauptungen so, wie ein Audit sie prüfen würde. Nicht als Kanzlei, sondern als Labor, das die Zahlen hinter den Sätzen kennt.

Kennzeichnungsprüfung von Süßwaren-Verpackungen am Arbeitsplatz im Labor Hamburg
LMIV-Prüfung Hamburg: Nährwert, Allergene und Claims müssen zur Matrix passen.

„Ohne Zuckerzusatz“, „zuckerfrei“, „kalorienreduziert“, „Quelle von Ballaststoffen“ — jedes dieser Worte hat Voraussetzungen. Polyole zählen in der Nährwerttabelle anders als Saccharose, und der Shopper liest trotzdem „zuckerfrei“. Wir legen die Matrix neben den Claim und markieren, was trägt und was ein Abmahnrisiko ist. Die Entscheidung treffen Sie; die Lücke sehen Sie vorher.

Kennzeichnungs-Audit der Druckdaten

Wir prüfen Zutatenverzeichnis, QUID wo einschlägig, Allergenhervorhebung, Nährwerttabelle, Herkunftshinweise soweit relevant, und die Lesbarkeit. Wir prüfen, ob die Laborwerte zur deklarierten Portion passen. Eine 25-Gramm-Beutel-Portion, die intern mit 30 Gramm gerechnet wurde, ist ein Befund.

Aussage Typische Voraussetzung Laborblick
zuckerfrei Schwellen laut VO, je 100 g / Portion Zuckerarten, Polyole, Messung
ohne Zuckerzusatz keine zugesetzten Zucker, Hinweis auf natürlich enthaltene Rezeptur + Fruchtpüree
energiereduziert prozentuale Reduktion gegen Referenz Vergleichsprodukt definieren
Health Claim zugelassene Liste, Bedingungen Wirkstoffgehalt, Verzehrsmenge

Wir schreiben keine Werbesprüche. Wir streichen oder markieren Sätze. Wo ein Claim nur mit einer bestimmten Verzehrsmenge gilt, muss die Portion das hergeben. Wo Novel Food im Stack steckt, gehört der Status in die Freigabe, nicht in eine Fußnote nach dem Druck.

Schnittstelle Labor — QA — Agentur

Die häufigste Fehlerkette: Labor ändert den Stack, Agentur behält den alten Claim, QA sieht die Druckdaten zu spät. Wir setzen einen Freeze-Punkt: keine Druckfreigabe ohne aktualisierte Matrix. Optional koppeln wir das an den Rezeptur-Audit-Bericht, damit eine Quelle die Zahlen führt.

Für Eigenmarken-Retailer in Hamburg und Norddeutschland liefern wir eine Checkliste, die Einkauf und QS gemeinsam abhaken. Das ist unbequem schnell sichtbar: Entweder die Datenlage trägt, oder der Launch verschiebt sich. Verschieben ist billiger als zurückrufen.

Grenzen unserer Leistung

Wir ersetzen keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft. Wir ersetzen auch keine vollständige Verkehrsauffassungsprüfung. Was wir liefern, ist die technische und deklaratorische Konsistenzprüfung plus Risikoampel. Mandanten mit hohem Claim-Druck binden zusätzlich ihre Lebensmittelrechtskanzlei — wir arbeiten mit ihr, nicht gegen sie.

Einsatzgebiet in Hamburg

Vom Labor in Bahrenfeld betreuen wir Süßwarenhersteller, Eigenmarken und Start-ups in der ganzen Stadt — typische Bezirke für Probenannahme, Audits vor Ort und Sensorik-Tage:

  • Bahrenfeld
  • Altona
  • St. Pauli
  • Eimsbüttel
  • Winterhude
  • HafenCity
  • Wandsbek
  • Harburg

Häufige Fragen

Prüfen Sie fertige Packungs-PDFs?

Ja, wenn die Datei lesbar und vollständig ist. Platzhaltertexte markieren wir als nicht prüfbar.

Gilt das auch für Export in die Niederlande?

Die EU-Basis gilt, nationale Sprachen und Sonderwege prüfen wir als Hinweis, nicht als vollständiges NL-Dossier — außer gesondert beauftragt.

Was ist mit Influencer-Claims?

Wenn Sie uns die Leitplanken geben, prüfen wir sie gegen dieselbe Ampel. Plattformtexte sind oft das größte Risiko.

Wie schnell ist ein Kennzeichnungsblock?

Kompakte SKUs in wenigen Werktagen. Claim-lastige Relaunches brauchen Iterationen mit Laborwerten.

Kopfanschaltende Sweet Lab & Co.

Ihr Ansprechpartner: Dr.-Ing. Felix Vogel

Schnackenburgallee 152
22525 Hamburg

Telefon: +49 40 3698 2140

E-Mail: [email protected]

OpenStreetMap: Schnackenburgallee 152, 22525 Hamburg

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